Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen über den Verein, Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Außerdem finden Sie hier allgemeine Hinweise, die für Sie interessant sein könnten.

Mitgliederinformation 03 - 2025

05.03.20225

 

 

1. Jahreshauptversammlung 2025
 
Die diesjährige Jahreshauptversammlung 2025 findet am Samstag 22.03.2025 um 15:00 Uhr in der Willi-Bechtold-Halle, Leipziger Straße 56 in 63571 Gelnhausen statt. Die Einladung mit Tagesordnung ist als Anlage beigefügt. Über eine rege Teilnahme unserer Mitglieder wären wir dankbar.


2. Geschäftsstelle
 
Die Geschäftsstelle ist am Freitag 04. April 2025 geschlossen, da Vorstand und Mitarbeiterinnen am Landesverbandstag von Haus & Grund Hessen in Wiesbaden teilnehmen.

Die Mitgliedsbeiträge 2025 sind eingezogen worden. Eine Rechnung stellt der Verein nicht aus. Der Kontoauszug mit den entsprechenden Angaben dient als Nachweis insbesondere auch für steuerliche Fragen.

Wir weisen letztmalig darauf hin, dass die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein satzungsgemäß zu erfolgen hat. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht möglich. Die Satzung können Sie auf der Webseite des Vereins www.hug-gelnhausen.de einsehen. Kündigungen per E-Mail werden zukünftig nicht mehr beantwortet.

Beratungstermine wollen Sie bitte rechtzeitig vereinbaren und im Falle der Verhinderung zeitnah absagen. Aufträge für die Erstellung von Mietverträgen sind mindestens drei Wochen vor Mietbeginn zu erteilen. Die Bearbeitung von Betriebskostenabrechnungen kann nur dann zügig erfolgen, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen. Es sind insbesondere die Bearbeitungszeiten bei den Dienstleistern (Techem, Ista, Kalo etc.) zu berücksichtigen.


3. Rechtsprechung
 
Zu dem Thema Schimmelschaden bei Wohnraummiete und Obhutspflichten des Mieters hat das Landgericht Landshut mit Endurteil vom 08.01.2025 – 15 S 339/23 – eine wichtige Entscheidung getroffen:
 
Entsteht während der Mietzeit ein Mangel der Mietsache (zum Beispiel Schimmel) schuldet der Vermieter dessen Beseitigung im Rahmen seiner Erfüllungspflicht  unabhängig davon, ob die Mangelursache in seinem eigenen oder im Gefahrenbereich des Mieters zu suchen ist.
 
Diese Pflicht des Vermieters zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands entfällt jedoch, soweit der Mieter den Mangel der Mietsache zu vertreten, also schuldhaft verursacht hat.
 
Zur Vermeidung von Schimmelbildung schuldet der Mieter im Rahmen seiner Obhutspflicht nicht nur das, was im Rahmen der Verkehrssitte allgemein üblich ist, es sei denn, der Vermieter stellt ein an die konkrete Nutzung angepasstes Lüftungskonzept zur Verfügung.
 
In Ansehung von Schimmelvermeidung ist es nach der Verkehrssitte im Allgemeinen üblich, zweimal täglich für ca. 10 Minuten zu lüften und feuchte Spitzen wie etwa nach dem Duschen, Kochen, Wäsche trocknen, gesondert abzuführen.
 
Diese Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig es ist, bereits bei Abschluss eines Mietvertrages das Infoblatt Nr. 18 von Haus & Grund „Schimmelpilz- und Feuchtigkeitsschäden vermeiden“ dem Mietvertrag beizufügen und dieses zum Bestandteil des Mietvertrages durch Anheftung an den Mietvertrag und entsprechenden Hinweis in Sonstige Vereinbarungen zu machen. Werden im bestehenden Mietverhältnis Sanierungen durchgeführt (zum Beispiel Fensteraustausch) sollte der Mieter schriftlich auf richtiges Heizen und Lüften aufgrund der durchgeführten Maßnahme hingewiesen werden.
 
 
Bleiben Sie zuversichtlich und gesund und wir sehen uns am 22.03.2025 zur Jahreshauptversammlung.

  

Wolfgang Reese
1. Vorsitzender und Geschäftsführer

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025

Haus & Grund Gelnhausen e.V. lädt seine Mitglieder und Interessierte zu seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung ein, die am


Samstag, 22.03.2025, 15.00 Uhr in der Willi-Bechtold-Halle
63571 Gelnhausen – Roth, Leipziger Str. 56
 
stattfindet mit folgender Tagesordnung:

 

1. Begrüßung und Ehrung der Verstorbenen durch den Vereinsvorsitzenden

2. Grußworte

3. Verlesung der Niederschrift der Jahreshauptversammlung 2024 in Auszügen

4. Geschäftsbericht des Vorsitzenden und Geschäftsführers

5. Kassenbericht 2024 und Entlastung des Vorstandes

6. Neuwahl der Kassenprüfer

7. Neuwahl des Vereinsvorsitzenden, seines Stellvertreters und der Beisitzer

8. Neue Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2026, Staffelung 100,00 €, 140,00 €, 180,00 €

 

-  P A U S E  -

 

9. Zinsentwicklung und Trends am Kapitalmarkt
Stefan Wolff, Direktor MERKUR PRIVATBANK Gelnhausen

10. Neuerungen in 2025 bei Grundsteuer, Miete und Betriebskosten
Wolfgang Reese, Vorsitzender Haus & Grund Gelnhausen e.V.

11. Fernauslesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Heizung u. Warmwasser – Was müssen Vermieter veranlassen und beachten?
Klaus Klier, Gebietsleiter Fa. KALO Gelnhausen,
stellv. Vereinsvorsitzender Haus & Grund Gelnhausen e.V.

12. Mitglieder fragen – die Haus & Grund Juristen antworten

13. Sonstiges: Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 08.03.2025 an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten.    
  

Wolfgang Reese
1. Vorsitzender und Geschäftsführer

Mitgliederinformationen

Unsere Mitglieder erhalten das monatlich erscheinende „Hauseigentümer-Magazin in Hessen“, das Haus & Grund Hessen herausgibt. Darin wird auch die Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gemacht. Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus versenden wir in der Regel monatlich eine „Mitgliederinformation“ per E-Mail. Wir informieren damit unsere Mitglieder kurz und bündig über das, was uns besonders wichtig erscheint und über Neuigkeiten über Haus & Grund Gelnhausen.

 

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